1. Mit Ihrer
schriftlichen oder telefonischen Reiseanmeldung
bieten Sie uns den Abschluss eines Mietvertrages
an. Der Mietvertrag kommt zustande, wenn die
Buchung von uns schriftlich bestätigt wird.
2. Der
Feriengast verpflichtet sich mit dem Mietangebot
zur Anerkennung der Mietbedingungen und der
Hausordnung des Ferienparks
Heiligenberg/Listersee.
3. Nach
Erhalt der Buchungsbestätigung ist innerhalb von
10 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20% des
Mietpreises, mindestens jedoch Euro 100.- zu
leisten. Der Rest ist zahlbar 4 Wochen vor
Reiseantritt. Kurzfristige Buchungen werden mit
Buchungsbestätigung sofort fällig. Erfolgen die
Zahlungen nicht fristgerecht, sind wir
berechtigt, eine Nachfrist von 7 Tagen zur
Zahlung zu setzen und zu erklären, dass wir
danach die Erfüllung des Vertrages durch Sie
ablehnen und unsererseits vom Vertrag
zurücktreten. Unter dem Gesichtspunkt des
Verzuges haften Sie für unseren hierdurch
entstandenen Schaden, sofern eine
Ersatzvermietung uns nicht oder nicht rechtzeitig
möglich sein sollte. Hinsichtlich der Höhe des
Schadenersatzes gelten die Vereinbarungen gem.
Ziff. 7 und 8 der Entschädigung beim
Mieterrücktritt.
4. Das
Mietverhältnis umfasst die Nutzung des
Mietobjekts nebst Einrichtung sowie die Nutzung
des dazughörigen Gartengrundstücks.
5. Das
Ferienhaus darf nur mit der in der Buchung
bestätigten angegebenen Maximalzahl belegt
werden, wobei Kinder über vier Jahren als volle
Person zu zählen sind. Bei Überbelegung haben
die Besitzer das Recht, überzählige Personen
abzuweisen oder einen Aufpreis zu verlangen. Die
Anpassung der Einrichtung oder Ausstattung an die
veränderte Personenzahl erfolgt dabei nur bei
gesonderter Vereinbarung und Vergütung. Das
Mitbringen von Haustieren in das Ferienhaus
bedarf der besonderen vorherigen Zustimmung durch
die Besitzer und wird gesondert lt. Preisliste
berechnet.
6. Die
angegebenen Mietpreise sind, wenn in der
Preisliste nicht anders beschrieben, Tagespreise.
Die Mietzeit schließt die Nutzung zum An- und
Abreisetag zu den in der Preisliste angegebenen
Zeiten ein. Nebenkosten lt. Preisliste sind vom
Mieter gesondert nach der Abreise zu zahlen und
werden nach verbrauchten Einheiten abgerechnet
und mit der Kaution verrechnet.
7. Der
Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich
zurücktreten. Für diesen Fall hat der
Hausbesitzer einen Anspruch auf Entschädigung
als Ersatz für den entgangenen Gewinn. Diese
kann anstelle einer konkret berechneten
Entschädigung nach Wahl der Vermieter auch
pauschal berechnet werden. Sie beträgt in
Prozenten vom Gesamtpreis der Miete:
bis zum 61. Tag vor Reisebeginn 10%
bis zum 41. Tag vor Reisebeginn 20 %
bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 50 %
ab dem 30. Tag vor Reisebeginn 80 % jeweils vom
Reisepreis.
8. Reist der
Mieter ohne vorherige schriftliche Kündigung
nicht an, ist die Miete für die vereinbarte
Mietzeit zu zahlen, abzüglich eventuell
ersparter Aufwendungen, soweit das Ferienhaus
nicht anderweitig zum gleichen Preis vermietet
wird. Das gilt nicht, wenn eine Vermietung
schuldhaft unterlassen wird. Die Besitzer des
Ferienhauses sind nicht verpflichtet, sich um
eine anderweitige Vermietung zu bemühen, solange
der Mieter nicht erklärt, dass er nicht anreist.
9. Bei
Terminumbuchungen oder Ersatzvermietungen werden
den Mietern Buchungsgebühren in Höhe von 20,-
Euro zusätzlich zu Ziff.7 und 8 berechnet.
10. Der
Mieter hat das Ferienhaus pfleglich zu behandeln
und dafür Sorge zu tragen, dass auch seine
Mitreisenden, Angehörigen und Gäste die
Mietbedingungen einhalten. Er verpflichtet sich,
alle Schäden - auch unverschuldet -
unverzüglich den Besitzern anzuzeigen. Der
Mieter haftet für Beschädigungen, soweit er
diese verschuldet oder aus anderen Gründen zu
vertreten hat bzw. seiner Sphäre zuzurechnen
sind. Bei Übernahme des Ferienhauses durch den
Mieter hat er das Mietobjekt auf vorhandene
Schäden zu überprüfen. Diese sind
unverzüglich anzuzeigen.
11. Die
Besitzer des Ferienhauses haften im Rahmen der
Sorgfaltspflicht für die Richtigkeit der
Beschreibung der angebotenen Leistungen. Sie
haften für die ordnungsgemäße Erbringung der
Vertragsleistungen bei nachgewiesenem Verschulden
bis zum dreifachen Mietpreis, soweit ein Schaden
des Mieters grob fahrlässig herbeigeführt
wurde. Im übrigen gelten die gesetzlichen
Haftungsbestimmungen. Die Hausbesitzer haften
nicht für etwaige Leistungsstörungen im Bereich
von Fremdleistungen sowie bei der Durchführung
von Sport- und Freizeitaktivitäten, die
anlässlich der Nutzung der Feriendorfanlage
entstehen.
12. Etwaige
Ansprüche gegen die Besitzer des Ferienhauses
sind binnen eines Monats nach Beendigung des
Mietvertrages geltend zu machen. Sie verjähren
innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des
Mietvertrages.
- 13.
Erfüllung und Gerichtsstand ist der Wohnort des
Hausbesitzers, soweit gesetzlich zulässig.
Gummersbach, im September 2001
B. und J. Hermanns