Mietbedingungen

  • 1. Mit Ihrer schriftlichen oder telefonischen Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Mietvertrages an. Der Mietvertrag kommt zustande, wenn die Buchung von uns schriftlich bestätigt wird.

  • 2. Der Feriengast verpflichtet sich mit dem Mietangebot zur Anerkennung der Mietbedingungen und der Hausordnung des Ferienparks Heiligenberg/Listersee.

  • 3. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20% des Mietpreises, mindestens jedoch Euro 100.- zu leisten. Der Rest ist zahlbar 4 Wochen vor Reiseantritt. Kurzfristige Buchungen werden mit Buchungsbestätigung sofort fällig. Erfolgen die Zahlungen nicht fristgerecht, sind wir berechtigt, eine Nachfrist von 7 Tagen zur Zahlung zu setzen und zu erklären, dass wir danach die Erfüllung des Vertrages durch Sie ablehnen und unsererseits vom Vertrag zurücktreten. Unter dem Gesichtspunkt des Verzuges haften Sie für unseren hierdurch entstandenen Schaden, sofern eine Ersatzvermietung uns nicht oder nicht rechtzeitig möglich sein sollte. Hinsichtlich der Höhe des Schadenersatzes gelten die Vereinbarungen gem. Ziff. 7 und 8 der Entschädigung beim Mieterrücktritt.

  • 4. Das Mietverhältnis umfasst die Nutzung des Mietobjekts nebst Einrichtung sowie die Nutzung des dazughörigen Gartengrundstücks.

  • 5. Das Ferienhaus darf nur mit der in der Buchung bestätigten angegebenen Maximalzahl belegt werden, wobei Kinder über vier Jahren als volle Person zu zählen sind. Bei Überbelegung haben die Besitzer das Recht, überzählige Personen abzuweisen oder einen Aufpreis zu verlangen. Die Anpassung der Einrichtung oder Ausstattung an die veränderte Personenzahl erfolgt dabei nur bei gesonderter Vereinbarung und Vergütung. Das Mitbringen von Haustieren in das Ferienhaus bedarf der besonderen vorherigen Zustimmung durch die Besitzer und wird gesondert lt. Preisliste berechnet.

  • 6. Die angegebenen Mietpreise sind, wenn in der Preisliste nicht anders beschrieben, Tagespreise. Die Mietzeit schließt die Nutzung zum An- und Abreisetag zu den in der Preisliste angegebenen Zeiten ein. Nebenkosten lt. Preisliste sind vom Mieter gesondert nach der Abreise zu zahlen und werden nach verbrauchten Einheiten abgerechnet und mit der Kaution verrechnet.

  • 7. Der Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten. Für diesen Fall hat der Hausbesitzer einen Anspruch auf Entschädigung als Ersatz für den entgangenen Gewinn. Diese kann anstelle einer konkret berechneten Entschädigung nach Wahl der Vermieter auch pauschal berechnet werden. Sie beträgt in Prozenten vom Gesamtpreis der Miete:
    bis zum 61. Tag vor Reisebeginn 10%
    bis zum 41. Tag vor Reisebeginn 20 %
    bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 50 %
    ab dem 30. Tag vor Reisebeginn 80 % jeweils vom Reisepreis.

  • 8. Reist der Mieter ohne vorherige schriftliche Kündigung nicht an, ist die Miete für die vereinbarte Mietzeit zu zahlen, abzüglich eventuell ersparter Aufwendungen, soweit das Ferienhaus nicht anderweitig zum gleichen Preis vermietet wird. Das gilt nicht, wenn eine Vermietung schuldhaft unterlassen wird. Die Besitzer des Ferienhauses sind nicht verpflichtet, sich um eine anderweitige Vermietung zu bemühen, solange der Mieter nicht erklärt, dass er nicht anreist.

  • 9. Bei Terminumbuchungen oder Ersatzvermietungen werden den Mietern Buchungsgebühren in Höhe von 20,- Euro zusätzlich zu Ziff.7 und 8 berechnet.

  • 10. Der Mieter hat das Ferienhaus pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Mitreisenden, Angehörigen und Gäste die Mietbedingungen einhalten. Er verpflichtet sich, alle Schäden - auch unverschuldet - unverzüglich den Besitzern anzuzeigen. Der Mieter haftet für Beschädigungen, soweit er diese verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten hat bzw. seiner Sphäre zuzurechnen sind. Bei Übernahme des Ferienhauses durch den Mieter hat er das Mietobjekt auf vorhandene Schäden zu überprüfen. Diese sind unverzüglich anzuzeigen.

  • 11. Die Besitzer des Ferienhauses haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die Richtigkeit der Beschreibung der angebotenen Leistungen. Sie haften für die ordnungsgemäße Erbringung der Vertragsleistungen bei nachgewiesenem Verschulden bis zum dreifachen Mietpreis, soweit ein Schaden des Mieters grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Im übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Die Hausbesitzer haften nicht für etwaige Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen sowie bei der Durchführung von Sport- und Freizeitaktivitäten, die anlässlich der Nutzung der Feriendorfanlage entstehen.

  • 12. Etwaige Ansprüche gegen die Besitzer des Ferienhauses sind binnen eines Monats nach Beendigung des Mietvertrages geltend zu machen. Sie verjähren innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Mietvertrages.

  • 13. Erfüllung und Gerichtsstand ist der Wohnort des Hausbesitzers, soweit gesetzlich zulässig.

    Gummersbach, im September 2001
    B. und J. Hermanns
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